COVID-19-Präventionskonzept
Präambel:
Die jeweils aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 sind jederzeit
einzuhalten.
Das Betreten einer Trainingsstätte ist ausnahmslos dann nicht gestattet, wenn eine Person Symptome einer
COVID-19-Infektion, Grippe- oder Erkältungskrankheit aufweist bzw. die entsprechenden
Krankheiten/Symptome im Haushalt oder im nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind!
Die Teilnahme am Trainingsbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr.
Alle männlichen/weiblichen Bezeichnungen gelten geschlechtsneutral.
1.) Verhaltensregeln für Sportler, Betreuer und Trainer
Die im Trainingslokal zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel sind beim Betreten und Verlassen der
Trainingsstätte zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt
werden.
Die Benutzung von und der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen/Umkleiden/WC-Anlagen ist so zu gestalten,
dass der Mindestabstand von 1m gewahrt werden kann.
In der Trainingsstätte anwesende Personen – insbesondere trainierende Athleten – sollten darauf achten,
sich nicht selbst ins Gesicht (vor allem auf den Mund, die Augen und die Nase) zu fassen.
Der Kontakt zu nicht im selben Haushalt lebenden Personen ist auf das Minimum, welches die Ausübung
des Trainings noch erlaubt, zu beschränken. Außerhalb des eigentlichen Trainings ist ein Mindestabstand
von 1m einzuhalten.
Das Training soll nur mit dem Partner, mit dem man üblicherweise tanzt, erfolgen. Partnerwechsel ist zu
unterlassen. Davon ausgenommen sind Trainer, wenn dies zum Erlernen oder Lehren nötig ist.
2.) Vorgaben für die Trainingsinfrastruktur
Am Eingang und im Trainingsbereich der Sportstätte sollte ausreichend Desinfektionsmittel für die
Oberflächen- und Händedesinfektion zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Sportstätte eine
Waschmöglichkeit bietet, kann die Desinfektion durch das korrekte Händewaschen mit Seife ersetzt
werden. Eine entsprechende Anleitung zum korrekten Händewaschen sollte bei den Waschmöglichkeiten
ausgehängt werden.
Die Trainingsstätte soll zumindest alle 2 Stunden für mindestens 15 Minuten belüftet werden.
In einem Anwesenheitsbuch sollen gemäß der gültigen Verordnung das Kommen und Gehen aller Personen
erfasst werden. Diese Daten sind rollierend zu vernichten, sodass jeweils nur die Daten für jeweils 28 Tage
zurückreichend vorliegen.
3.) Hygiene und Reinigungsplan
Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände (Türklinken, Musikanlagen, PCs, etc.) sollten
zumindest einmal täglich desinfiziert werden.
WC Anlagen und Waschräume sind täglich zu desinfizieren.
Eine Grundreinigung der Trainingsstätte ist mindestens einmal pro Woche sicherzustellen
In den etwaig vorhandenen Garderoben ist darauf zu achten, dass keine beim Training benützte
Kleidungsgegenstände frei zugänglich aufbewahrt werden.
4.) Umgang mit (möglichen) Infektionen mit dem SARS-Cov2-Virus
Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffenen Personen kein Trainingsbetrieb gestattet bzw.
ist ein ggf. laufender Trainingsbetrieb sofort einzustellen.
Als Krankheitssymptome sind insbesondere folgende zu erwähnen: Jede Form eines Atemwegsinfekts mit
oder ohne Fieber (z.B.: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Angina), Durchfall oder der Verlust/die
Veränderung des Geschmacks-/Geruchssinnes.
Tritt ein Verdachtsfall während des Trainings auf, ist laufende Trainingsbetrieb sofort einzustellen und alle
anwesenden Personen müssen das Trainingslokal umgehend verlassen. Sie sollen sich in häusliche
Quarantäne begeben, bis die Verdachtsfälle entweder bestätigt oder aber enthärtet ist.
Ist ein bestätigter Fall aufgetreten, ist anhand des Anwesenheitsbuches der Kontakt der erkrankten
Personen innerhalb der letzten 28 Tage ab Auftreten des Falles zu eruieren und in Kenntnis zu setzen. Dies
obliegt der Vereinsführung.
Jeder am Trainingsbetrieb Beteiligte ist selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen
Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!